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- Artikel-Nr.: C17654
- Kategorie: Heim & Garten > Pflanzen > Saatgut
COMPO VOROX® Unkrautfrei Direkt
Gegen Gräser, Wurzel- und Samenunkräuter
- Wirkt auch gegen Giersch
- Volle Wirkung nach nur einer Anwendung
- Wetterfest schon nach 2 Stunden
- Auch bei hartem Wasser voll wirksam
- Schnelle Verteilung in der Pflanze
- Wirkt bis in die Wurzel
- Kurzfristiges Nachpflanzen möglich (2 Tage)
- Frei von Tallowaminen
- Nicht bienengefährlich
- Gut bodenverträglich
Wählen Sie zwischen:
Artikel-Nr.: C17653
Packungsgröße: 60 ml für ca. 120 m2
Preis: € 14,99 (entspr. € 249,83/1l)
oder
Artikel-Nr.: C17654
Packungsgröße: 130 ml für ca. 260 m2
Preis: € 18,99 (entspr. € 146,08/1l)
oder
Artikel-Nr.: C17655
Packungsgröße: 250 ml für ca. 500 m2
Preis: € 26,99 (entspr. € 119,96/1l)
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus | Kulturart |
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter | Zwischen Ziergehölzen und Zierpflanzen, unter Kernobst, vor Rasenneuanlage, auf Wegen- und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland) |
Anwendung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig. |
Die Anwendung kann vom Frühjahr bis Herbst erfolgen, wenn die zu bekämpfende Pflanzen genug aufnahmefähige
Blattmasse gebildet haben. Für eine optimale Wirkung sollten die Temperaturen bei der Behandlung zwischen 15° C
und 25° C liegen. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später. Bei kühler oder extrem trockener Witterung
kann sich die Wirkung verzögern. Die behandelte Fläche ist erst nach deutlichem Wirkungserfolg weiter zu bearbeiten.
Das Produkt besitzt keine Bodenwirkung, so dass der Nachbau von Zierpflanzen, Gehölzen oder Rasen bereits nach
2 Tagen möglich ist.
Anwendung gegen Giersch:
Eine sichtbare Wirkung tritt nach etwa 7-10 Tagen ein. Damit sich der Wirkstoff gut in den Wurzelausläufern verteilen
kann, sollte der Umbruch der Fläche erst nach dem vollkommenen Verbräunen der oberirdischen Pflanzenteile
(ca. 3-4 Wochen nach der Behandlung) erfolgen. Sollte der Giersch an einigen Stellen wieder austreiben, so ist eine
Behandlung im gleichen oder folgenden Jahr empfehlenswert.
Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben
Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden.
Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro Hektar darf dabei nicht überschritten werden.
Vorsicht! Bei der Anwendung dürfen angrenzende Pflanzen nicht durch die Spritzbrühe getroffen werden.
Es besteht Abschwemmungsgefahr auf Rasenflächen, die an Wege angrenzen. Nach Gebrauch Spritze oder
Gießkanne gründlich mit heißer Sodalösung, Aktivkohle oder Waschmitteln reinigen und mehrfach mit Wasser
ausspülen.
Anwendungsgebiet | Anwendungszeitpunkt | Anwendungsmenge |
Rasen (Vorbereitung zur Rasenneueinsaat) | Während der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der Unkräuter, vor der Saat, mit und ohne nachfolgendem Umbruch. | 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m² spritzen Maximal 1 Anwendung.* Unkräuter und vorhandener Alt-Rasen werden vernichtet. |
Zierpflanzen (Zur Kulturvorbereitung vor Neueinsaat/ Neupflanzung) | Während der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der Unkräuter, vor der Saat mit, vor dem Pflanzen mit und ohne nachfolgendem Umbruch. | 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m² spritzen Maximal 1 Anwendung.* |
Unter Kernobst (ab 3. Standjahr) | Im Frühjahr oder Sommer, nach Auflaufen der Unkräuter | 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m² spritzen. Spritzschirm verwenden. Maximal 1 Anwendung.* |
Unter Ziergehölzen (ab Pflanzjahr) | Im Frühjahr oder Sommer, nach Auflaufen der Unkräuter | 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser auf 10 m² spritzen. Spritzschirm verwenden. Maximal 1 Anwendung.* |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (ab Pflanzjahr)* | Während der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der Unkräuter | 5 ml in 1 l Wasser auf 10 m², spritzen. Spritzschirm verwenden. Maximal 1 Anwendung.* |
* Besondere Anwendungsbedingungen, die in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, unbedingt beachten.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden,
ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle
nicht durch Gebäude oder Überdachung ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art, wie Gleis-
anlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen
gehören.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Wirkung auf Unkräuter:
Gut bekämpfbar:
Giersch, Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Binsen, BorstenhirseArten, Fingerhirse-Arten, Flug-Hafer, Glanzgras,
Hühnerhirse, Knaulgras, Mäusegerster, Gemeine Quecke, Rasenschmiele, Rispengras, Wilder Rot-Hafer, Rotschwingel,
SaatHafer, Schilfrohr, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten, Gemeiner Windhalm, Rauhaariger Amarant, Ampfer-Arten,
Gemeiner Beifuß, Kanadisches Berufkraut, Einjähriges Bingelkraut, Birke, Große Brennnessel, Brombeere
(Nichtkulturland), Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Esche Gewöhnliche Gänsedistel, Weißer Gänsefuß, Ginster,
Hahnenfuß, Kriechender Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Holunder, Huflattich, KamilleArten, Klatsch-Mohn,
Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten, Kornblume, Acker-Kratzdistel, Gemeines Kreuzkraut, Jakobs-Kreuzkraut, Löwenzahn,
Malve-Arten, Gemeine Melde, Wilde Möhre, Schwarzer Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse,
Gelber Portulak, Ausfall-Raps, Sauerklee, Gemeine Schafgarbe, Acker-Senf, Gemeiner Stechapfel, Acker-Stiefmütterchen,
Taubnessel-Arten, Vergissmeinnicht, Acker-Vogel-Sternmiere, Weide, Weinbergslauch, Schmalblättrige Wicke,
Sonnen-Wolfsmilch, Saat-Wucherblume, Behaarter Zweizahn
Weniger gut bekämpfbar:
Acker-Winde, Kleine Brennnessel,Rotklee, Weidenröschen-Arten, Zaun-Winde
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Weißer Mauerpfeffer, Salbei-Gamander, AckerSchachtelhalm, Sumpf-Schachtelhalm
Verträglichkeit:
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da bei versehentlicher Benetzung Schäden möglich sind.
Technische Angaben
Produkt-Typ: systemisches Herbizid, flüssig
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat
Kennzeichnung: N, umweltgefährlich
Zulassungsnummer D: 005079-63
Österr. Pfl. Reg.-Nr.: 2809-901
Packungsgröße: 60 ml für 120 m2 (nur D) / 130 ml für 260 m2 / 250 ml für 500 m2
Anwendungszeitraum: April bis Oktober
Sicherheitshinweis:
Diese Produktinformation ersetzt nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett- und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.